FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Psychotherapie

Notfall - Ich brauche sofort ein Gespräch!

Bei einem akuten, dringenden psychischen Notfall brauchen Sie zunächst keine Psychotherapie, sondern eine kurzfristige Krisenintervention, die direkt eine unmittelbare psychologisch Hilfe bietet. Eine Psychotherapie schließt sich ggf. daran an. Hierfür gibt es spezielle Anlaufstellen:

1) Notruf / Rettungsleitstelle

Bei akuten, lebensbedrohlichen, psychischen Krisen (suizidale/n Absichten/Handlungen, Suchtmittelüberdosierung, psychotischer Dekompensation, etc.) ist schnelle Hilfe erforderlich.
Tel. 112

2) Psychiatrische Klinik Aschaffenburg / Kriseninterventionsstation

Am Hasenkopf 3
63739 Aschaffenburg
Tel: 06021 448 73-0

Website

• kurzfristiger, stationärer Aufenthalt
• rund um die Uhr erreichbar, offen
• Aufnahme nach ärztlicher Ein- oder Überweisung

3) Telefonseelsorge und -Chat


• rund um die Uhr
• kostenlos
• anonyme Beratung
• für alle
• auch als Beratungschat

Evang.: Tel. (0800) 111 0 111
Kath.: Tel. (0800) 111 0 222

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen (,,seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).

Wie funktioniert eine Psychotherapie?

Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzel­behandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Bei der Behand­lung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Dies kann im Rahmen von zusätzlichen therapeutischen Gesprächen allein mit den Bezugspersonen erfolgen.

Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschütz­ten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.

Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychi­schen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens-oder Sexualbera­tung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt die Therapeutin oder der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

Gibt es Nebenwirkungen oder Risiken bei einer Psychotherapie?

Psychotherapien können sowohl Nebenwirkungen, als auch Risiken haben. Diese zu kennen, kann für den Erfolg einer Therapie hilfreich sein.

 

Folgender Abschnitt basiert auf den frei zugänglichen Patienteninformationen der Donau-Universität Krems (2014):


[…] Was müssen PatientInnen beachten? Rechte und Pflichten bei einer psychotherapeutischen Behandlung und besondere Hinweise

 

• Zu Beginn ist ein „Therapievertrag“ (mündlich oder schriftlich) bezüglich Vorgangsweise und Ziel(e) der Psychotherapie zwischen PatientIn und PsychotherapeutIn zu vereinbaren.
[…]
• In der Therapie ist der respektvolle Umgang mit den Wünschen des Patienten/der Patientin unabdingbar.
• Der/die PatientIn hat ein Recht darauf, dass der/die PsychotherapeutIn Fragen zum therapeutischen Vorgehen beantwortet.
• PsychotherapeutInnen dürfen nicht ihre persönlichen, wirtschaftlichen oder sexuellen Interessen gegenüber PatientInnen verfolgen.
• Die Psychotherapie sollte langfristig soziale Kontakte fördern und nicht belasten.
• Der/die TherapeutIn hat laut dem Psychotherapiegesetz Berufspflichten wie z.B. Fortbildung und Verschwiegenheit. Jeder/jede PsychotherapeutIn soll zudem regelmäßig Supervision in Anspruch nehmen.
• Esoterische Verfahren dürfen im Rahmen von Psychotherapie nicht angewendet werden.

 

Wechselwirkungen von Psychotherapie

 

Wenn der/die PatientIn zur selben Zeit mehrere Psychotherapien oder psychosoziale Beratungen in Anspruch nimmt, kann dies zu unerwünschten Wirkungen führen. Ausnahmen können dann angezeigt sein, wenn in Absprache mit dem Therapeuten/der Therapeutin im selben Zeitrahmen eine Gruppenpsychotherapie in Anspruch genommen wird.

 

Neben-Wirkungen von Psychotherapie

 

• Es kann Phasen der Symptomverschlechterung geben.
• Es können Phasen von Selbstüberschätzung und/oder Selbstzweifel eintreten.
• Partnerschaftliche, familiäre und freundschaftliche Beziehungen können sich verändern, verbessern oder verschlechtern.
• Berufliche Veränderungen in positiver und negativer Weise können auftreten. In der Therapie ist dies mit dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin zu besprechen.

 

Welche unerwünschten Wirkungen können durch Psychotherapie auftreten?

 

• Finanzielle und zeitliche Belastung
• Verstrickungen in der Beziehung zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin – die psychotherapeutische Beziehung ist keine private, sondern eine bezahlte Arbeitsbeziehung.
• Wenn unerwünschte Wirkungen und/oder keine Veränderungen in Richtung der gestellten Therapieziele eintreten, wird Folgendes empfohlen:
1. Ansprechen der Problematik mit dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin. Wenn keine zufriedenstellende Reaktion von Seiten des Therapeuten/der Therapeutin erfolgt:
2. Ansprechen der Problematik mit anderen fachlich kompetenten Personen, z.B. in Beratungsstellen etc.
3. Eventuell nochmalige/zusätzliche medizinische Abklärung.
4. Einen PsychotherapeutInnenwechsel in Betracht ziehen“

 

Quelle: https://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/department/psymed/forschungsartikel/patientinneninformation_05.09.2014.pdf (PDF abgerufen am 25.10.18)

 

Weiterführende Informationen und Hinweise zum Thema Risiken und Nebenwirkungen finden Sie im frei zugänglich und gut leserlich geschriebenen online-Artikel Psychotherapie Wie Sie mit Nebenwirkungen umgehen (abgerufen am 25.10.18) der Webseite test.de der Stiftung Warentest.

Wie lange sollte eine Psychotherapie dauern?

Dies ist im Vorfeld nie ganz sicher vorherzusagen, da jeder Mensch mit seiner Geschichte individuell ist, und somit auch jeder Behandlungsverlauf individuell sein wird.

 

Bei einer Behandlungsfrequenz von 2-3 Sitzungen pro Woche benötigt man erfahrungsgemäß häufig etwa 1 Jahr bis es zu einer Verbesserung der anfänglichen Symptome/Leiden kommt, und 1 weiteres Jahr, um diese Besserung nachhaltig zu festigen. Gelegentlich geht es aber auch nur um eine ganz aktuelle Krise, wodurch bereits wenige Sitzungen ausreichend sein können.
Generell gilt: Sich Zeit für eine Psychotherapie zu nehmen, bedeutet auch, sich Zeit für sich selbst zu nehmen, und dies ist in der Schnelllebigkeit des aktuellen Zeitgeistes ein rares Gut.

Dr. Gunnar Reefschläger

ist Psychologe in Aschaffenburg und bietet Beratung, Coaching, Psychotherapie, Psychoanalyse und weitere Leistungen aus dem Bereich Gesundheit, Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung an.