Bereitstellungsgebühr

Bereitstellungsgebühr

Regelung zur Bereitstellung einer Leistung / eines Seminarplatzes

Regelung zur Bereitstellung einer Leistung (Stand September 2022):

Alle Leistungen Herrn Dr. Reefschlägers funktionieren nach einem festen Bestellsystem, sodass jeder Termin nur für einen Klienten/Patienten reserviert ist. Da Krankenkassen nur für durchgeführte Leistungen bezahlen, bedeutet ein ausgefallener und nicht rechtzeitig abgesagter Termin ein Honorausfall für Herrn Reefschläger.

Bitte beachten Sie, dass bei Absagen des Klienten/Patienten unter 48  Arbeitstagsstunden vor dem vereinbarten Termin oder beim Nicht-Erscheinen des Klienten/Patienten – unabhängig des Grundes, auch bei Krankheit – eine Bereitstellungsgebühr erhoben wird, 

da der vereinbarte Termin fest für ihn reserviert und vergeben ist. (vgl. BGB §§ 293, 296, 611 Abs.1, 615, 616, sog. „Annahmeverzug“). Bei Montags- bzw. Dienstagsterminen erfolgt eine kostenfreie Absage bis spätestens zum vorigen Donnerstag (bei Montagstermin) bzw. Freitag (bei Dienstagstermin).

Gebührhöhe:

– bei Probatorikgesprächen: 80 Euro
– bei Psychotherapiesitzungen: 90 Euro (bzw. entspr. Behandlungsvertrag)
– bei Beratungsgesprächen: entspr. vorher vereinbarten Sitzungslänge bzw. -honorar

Bei Absagen, die später als Donnerstag bzw. Freitag (z. B. am Wochenende) übermittelt werden, fällt eine Bereitstellungsgebühr an.
Im Rahmen der Terminfindung/-vereinbarung einer Leistung Herrn Dr. Reefschlägers, wird dieser Ihnen einen schriftlichen Hinweis auf die Bereitstellungsgebühr per email geben. Kommt es zu einer finalen Terminvereinbarung (per email), stimmen Sie der Kenntnisnahme und Einhaltung der Regelung zu. Dies gilt für Leistungen aller Art Herrn Reefschlägers.

Bei Studierenden, Geringverdienern, und Arbeitslosen wird als Gebühr das vorab individuell vereinbarte Sitzungshonorar erhoben. Die Gebührhöhe bei Psychotherapiesitzungen wird zudem vorab im Behandlungsvertrag, der während den probatorischen Sitzungen besprochen und unterschrieben wird, festgelegt. Die Gebühr muss vom Klienten/Patienten selbst bezahlt werden und ist bei der Krankenkasse nicht erstattungsfähig.

Regelung zur Bereitstellung eines Platzes (eines Präventionskurses)


Die Regelung der Bereitstellung des Platzes gilt, sobald Dr. Reefschläger Sie explizit schriftlich (per e-Mail) von dieser Regelung in Kenntnis gesetzt hat, und Sie ihm dies durch Zusage Ihrer Teilnahme daraufhin rückbestätigt haben.

  • Es fällt keine Bereitstellungsgebühr an, wenn Sie Ihre Teilnahme bis 6 Wochen vor dem Ersttermin des Kurses schriftlich (per Mail) zurückziehen.
  • Es fällt eine Bereitstellungsgebühr i. H. v. 120 Euro an, wenn Sie Ihre Teilnahme bis 3 Wochen vor dem Ersttermin des Kurses schriftlich (per Mail) zurückziehen.
  • Es fällt eine Bereitstellungsgebühr i. H. der Kursgebühr (240 Euro) an, wenn Sie Ihre Teilnahme – unabhängig des Grundes – unter 3 Wochen vor dem Ersttermin des Kurses schriftlich (per Mail) zurückziehen, oder beim Kursbeginn nicht erscheinen.

Sollte der Kurs nicht stattfinden können (z. B. auf Grund zu weniger Anmeldungen) , wird die ggf. bereits überwiesene Kursteilnahmegebühr selbstverständlich zurückerstattet.

Das Teilnahmezertifikat, das Sie für eine Erstattung der Teilnahmegebühr bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, erhalten Sie nur, wenn Sie 80% der Kurszeit anwesend waren.

Der Präventionskurs kann nur stattfinden, wenn eine Mindesteilnehmer-zahl, wie dies von den Krankenkassen vorgegeben ist, zum Kursbeginn vorhanden ist.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Dr. Reefschläger wenden.

Dr. Gunnar Reefschläger

ist Psychologe in Aschaffenburg und bietet Beratung, Coaching, Psychotherapie, Psychoanalyse und weitere Leistungen aus dem Bereich Gesundheit, Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung an.