Fragen zur Finanzierung / zum Honorar

Finanzierung

Finanzierung
Beratung, Supervision, Coaching, Präventionskurs

Beratung

Das Honorar des Beratungsgespräch muss der Klient i. d. R. selbst übernehmen. Übernimmt Ihre Krankenkasse jedoch heilpraktische Behandlungen/Leistungen, könnten die entstehenden Kosten möglicherweise teilweise oder ganz von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Vielleicht haben Sie die Frage: „Erst Beratung, dann Psychotherapie?“ Hier ist zu sagen, dass dies möglich ist, allerdings geht einer Psychotherapie, probatorische Sitzungen voraus. Eine Beratung ist keine probatorische Sitzung, die Herr Dr. Reefschläger im Rahmen einer möglichen Psychotherapie anbietet, da in einer probatorischen Sitzung ein anderer Gesprächsauftrag vorhanden ist, als in einer Beratung.

Erwägen Sie selbstfinanziert eine eventuelle Psychotherapie bei Herrn Dr. Reefschläger zu machen, sind sich aber noch unsicher, und benötigen ein Erstgespräch bzw. eine allgemeine Beratung, füllen Sie bitte das Formular auf der Seite Selbstzahler aus, auf der Sie auch die Honorarhöhe einer eigens finanzierten Psychotherapie erfahren.

Die Beratungssitzung besteht aus einer psychologischen Exploration mit eingehenden Beratung. Die Honorarhöhe einer Sitzung orientiert sich an deren Dauer, welche 25, 45 oder 60 Minuten entsprechen kann. Die Höhe ist angelehnt an den 3,5-fachen Satz entsprechend GOP/GOÄ:

  • 25 min. Beratungsgespräch beläuft sich auf 110 Euro
  • 45 min. Beratungsgespräch beläuft sich auf 120 Euro
  • 60 min. Beratungsgespräch beläuft sich auf 185 Euro

Ein reduziertes Honorar ist bei Beratungen von Auszubildenden, Schüler/Studenten, Geringverdieneren oder Arbeitslosen möglich. Ein Nachweis ist vor dem Erstgespräch an Herrn Dr. Reefschläger zu übersenden.

Supervision und Coaching

Die zwei bis vier Vorgespräche einer Supervisions-/Coachingarbeit dauern jeweils 45 Minuten und werden mit 160 Euro (+ 19% Ust.) je Gespräch honoriert. In diesen wird die Auftragsstellung geklärt und eruiert, ob ein gemeinsame Zusammenarbeit vorstellbar ist.

Die Supervisions/Das Coaching kann dann in einem „Basic-Package“ (6 Sitzung a 45 Minuten; 1000 Euro + 19% Ust.) oder in einem „Full-Packages“ (12 Sitzungen a 45 Minuten; 1900 Euro + 19% Ust.) gebucht werden. Supervision und Coaching können als Fortbildung steuerlich geltend gemacht werden und sind absetzbar.

Wenn die Supervision, bzw. das Coaching vor Ort beim Klienten stattfinden soll, werden Anfahrtsdauer und -spesen entsprechend in Rechnung gestellt. 

Paargespräch / Angehörigengespräch

Das Honorar für eine Paarberatung / ein Angehörigengespräch (45 Minuten) beträgt 150 Euro. Ein reduziertes Honorar ist hier ebenso möglich (s. oben).

Wichtig: Bei jeder terminlichen Vereinbarung stimmen Sie zu, die Regelung zum Bereitstellungshonorar gelesen zu haben.

Finanzierung des Präventionskurses „Zwischenmenschlicher Stress“

Die Teilnahmegebühr des Präventionskurses „Zwischenmenschlicher Stress“ beträgt insgesamt 300 Euro (ein Rabatt ist in bestimmten Fällen möglich; schreiben Sie hierfür Herrn Reefschläger bitte direkt an). Da es sich um einen anerkannten Präventionskurs (nach SGB V §20, Themengebiet Stressbewältigung, Entspannung, Stressmanagement) handelt, kann ein Großteil bis alles der Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Informationen welchen Anteil Ihre gesetzliche Krankenversicherung von den Kursgebühren übernimmt erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Beachten Sie, dass die volle Kursgebühr nach dem persönlichen und rückbestätigten Kontakt mit Dr. Reefschläger, aber vor der ersten Sitzung des Kurses, von Ihnen persönlich bezahlt worden sein muss. Wenn Sie min. 80% der gesamten Kurszeit anwesend waren, erhalten Sie am Kursende eine Bescheinigung, die Sie zur (Teil-)Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Beachten Sie bitte auch die Regelung zur Bereitstellung Ihres Platzes. Direktlinks zu Kursausschreibungen, welche auch Angaben zur Erstattungshöhe der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse machen, finden Sie unter der Rubrik des sozialen Kompetenztrainings.

Finanzierung der psychoanalytischen Psychotherapie

Die Finanzierung der ambulanten, psychoanalytischen Psychotherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, ebenso die vorausgehenden probatorischen Sitzungen. Die probatorische Sitzung hat nichts mit der o. g. Beratungssitzung zu tun, die Herr Dr. Reefschläger anbietet, und ist nur möglich und durchführbar, wenn der Patient nachweislich in einer Sprechstunde eines Psychologischen Psychotherapeuten bereits war, oder aus einer Klinik  entlassen wurden. Näheres zu den Voraussetzungen einer Behandlung finden Sie im Abschnitt Psychoanalyse.

Davon unberührt ist die Regelung zum Bereitstellungshonorar, welche zum Tragen kommt, wenn fest vereinbarte Termine / probatorische Sitzungen zu spät vom Patienten abgesagt oder nicht wahrgenommen werden. Der Patient / Versicherte muss in diesem Fall das Honorar selbst begleichen. Dieses Honorar ist bei der Krankenkasse nicht erstattungsfähig. Bei terminlicher Vereinbarung der ersten probatorischen Sitzung mit Herrn Dr. Reefschläger, stimmen Sie zu, die Regelung zum Bereitstellungshonorar gelesen zu haben.

Dr. Gunnar Reefschläger

ist Psychologe in Aschaffenburg und bietet Beratung, Coaching, Psychotherapie, Psychoanalyse und weitere Leistungen aus dem Bereich Gesundheit, Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung an.