Therapieanfrage (Privatversicherte/Selbstzahler)

Möglichkeiten für Privatversicherte/Beihilfeberechtigte:

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut rechnet Herr Dr. Reefschläger prinzipiell nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist, mit dem 2,9-fachen bis 3,5-fach Satz ab. Der gewählte Satz hängt von der Behandlungsschwierigkeit, einem eventuellen erhöhtem Aufwand und den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Wieviele und in welcher Höhe Ihre Privatversicherung diese Sitzungen erstattet, hängt von Ihren Vertragskonditionen ab und sollte vor Therapiebeginn in Erfahrung gebracht werden. Je nach individuellen Vertragsbedingungen übernehmen private Krankenkassen die Kosten einer analytischen/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ganz, anteilig oder gelegentlich auch gar nicht. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl an therapeutischen Sitzungen pro Jahr, andere hingegen sehen eine gewissen Selbstbeteiligung vor. 

Mit Ihrer Privatversicherung sollten Sie vorab folgende Fragen klären bzw. in Erfahrung bringen: Checkliste Privatversicherung.pdf

Beachten Sie bitte folgende 3 Hinweise:

(1) Die Honorarhöhe orientiert sich an der „Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ vom 1. Juli 2024″

(2) Es kann sein, dass ein erstes psychotherapeutisches Sprechstundengespräch aufgrund von Kapazitätsengpässen für Privatversicherte nicht zeitnah direkt möglich ist, jedoch haben Sie die Möglichkeit als reiner Selbstzahler eine erste „Psychoanalytische Beratung“ in Form einer individuellen Gesundheitsleistung (IGEL) anzufragen, welche kurzfristiger möglich ist. Diese wird jedoch von keiner Privatversicherung erstattet und unterscheidet sich in der Honorarhöhe von der Sprechstunde, da es sich um eine individuelle psychoanalytische Beratung handelt und es eine Selbstzahlerleistung ist.

(3) Es fällt ggf. ein sog. „Bereitstellungshonorar“ für vereinbarte, aber letztlich nicht von Ihnen nicht wahrgenommene, oder kurzfristig abgesagte Termine (d.h. < 48 Werktagsstunden vor Termin; unabhängig des Grundes) i.H.v. 100 Euro an. Das Bereitstellungshonorar wird von keiner Privatversicherung erstattet.

Um ein Erstgespräch anzufragen, benutzen Sie bitte u.a. Kontaktformular für SelbstzahlerInnen und PrivatpatientInnen. Wählen Sie entsprechend aus, ob die Finanzierung ganz selbst erfolgt, oder ob Ihre Privatversicherung miteingebunden werden soll. 

Möglichkeiten/Vorteile für Selbstzahler: 

  • Hohe Flexibilität
  • Absolute Diskretion
  • Entfallen eines längeren Antrags-/Gutachtenverfahrens zur Therapiebewilligung
  • Entfallen einer Diagnosehinterlegung/“Aktenkundigkeit“ bei Ihrer Krankenkasse (Ratsam bei zukünftiger Verbeamtung, Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Individueller Gestaltungsspielraum hinsichtlich Dauer und Anzahl der Sitzungen
  • Bei Bedarf ortsunabhängig (online-Videotherapie oder Telefontherapie)
  • Zeitnahes Erstgespräch in Form der „Psychoanalytischen Beratung“ (IGEL-Leistung, d.h. keine Erstattung durch PKV möglich)
Wichtig: Wenn Sie die Psychoanalytische Beratung als Erstgespräch wünschen und unten auswählen, senden Sie bitte im Anschluss ausgefüllt folgendes Anmeldeformular für Beratung an die Praxisemailadresse. Erst dann kann Ihre Anfrage bearbeitet werden, vielen Dank.


















    Dr. Gunnar Reefschläger

    ist Psychologe in Aschaffenburg und bietet Beratung, Coaching, Psychotherapie, Psychoanalyse und weitere Leistungen aus dem Bereich Gesundheit, Wohlbefinden und Persönlichkeitsentwicklung an.